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Betriebliche Altersvorsorge(bAV) 

Was wäre ein Unternehmen ohne engagierte Mitarbeiter? Die Menschen im Unternehmen sind die tragende Kraft des Erfolges. Sie immer wieder neu zu motivieren, ihnen attraktive Perspektiven anzubieten gehört zum Patentrezept eines erfolgreichen Unternehmens. Angebote der betrieblichen Altersversorgung sind eine wichtige Zutat dieses Rezeptes.  Prüfen Sie gemeinsam mit uns, welche Möglichkeiten es für Ihre Mitarbeiter und für Ihr Unternehmen gibt; erhöhen Sie als Unternehmer die Liquidität Ihres Betriebes und eröffnen Sie gleichzeitig Ihren Mitarbeitern reizvolle Perspektiven zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversogung.
Wir beraten Sie zu: (jeweils auf das Wort  klicken, um eine Erklärung zu erhalten):
Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge,
sowie zu den gesetzlichen Vorgaben.

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ich möchte Steuern sparen ich möchte meine Kosten senken

ich möchte die staatliche Förderung ausschöpfen

Sicherheit und Garantien bei der Geldanlage sind mir wichtiger, als hohe Rendite:

ja, das stimmt nein, das stimmt nicht teils, teils

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  • Entgeltumwandlung: Bei einer Entgeltumwandlung übernimmt der Arbeitnehmer die (Mit-)Finanzierung der Betriebsrente. Im Prinzip wird ein Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente umwandelt. Konkret funktioniert das so: Der Beschäftigte verzichtet gegenüber dem Arbeitgeber auf Teile des vereinbarten, künftig zu zahlenden Arbeitsentgelts. Der Mitarbeiter kann Beiträge bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, das sind in 2006 umgerechnet 2.520 Euro, jährlich steuerfrei auf das Betriebsrentenkonto zahlen.  Dieser Bruttogehaltsverzicht mindert seine Lohnsteuer, so daß der tatsächliche Eigenaufwand netto deutlich niedriger liegt. Bis   Ende 2008 sind die Beiträge zusätzlich sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber wandelt dieses Geld mit Hilfe des Durchführungsweges für den Mitarbeiter in eine wertgleiche  Anwartschaft auf Betriebsrente um. Die Entgeltumwandlung ist daher eine aufgeschobene Vergütung.
  • Anwartschaft: Unter einer Anwartschaft wird juristisch ein aufschiebend bedingter Anspruch verstanden. Erst durch den Eintritt der Bedingung wird der Anspruch zum Recht. Ein Beispiel: Wenn in der betrieblichen Altersvorsorge dem Arbeitnehmer für den Fall der Invalidität eine Rente zugesagt ist, wird der Anspruch zu einem Recht auf Rentenzahlung, wenn er tatsächlich invalide wird. Das Bestehen einer Anwartschaft auf Betriebsrente sagt noch nichts über deren Unverfallbarkeit aus. zurück

  • Achtung: Lassen Sie sich von unseren Experten beraten - diese Informationen können nicht alle individuellen Gegebenheiten berücksichtigen!

  • Unverfallbarkeit: Bevor ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber kündigt oder es aus anderen Gründen endet, stellt sich die Frage, ob er seine Anwartschaft auf Betriebsrente behält oder verliert. Grundsätzlich verfällt die Anwartschaft mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Unter besonderen Voraussetzungen ist sie jedoch unverfallbar, d.h., der Arbeitnehmer erhält nach seinem Weggang vom ehemaligen Arbeitgeber im Ruhestand eine Rente. Sofort gesetzlich unverfallbar wird eine Anwartschaft, wenn der Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2001 eine Zusage zur betrieblichen Altersversorgung erteilt hat und diese auf Entgeltumwandlung beruht, d.h. vom Arbeitnehmer finanziert wurde. Anders sieht es hingegen bei Anwartschaften aus, die durch den Arbeitgeber finanziert wurden: Solche Ansprüche aus Zusagen ab dem 1. Januar 2001 bleiben nur erhalten, wenn der Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Betrieb mindestens 30 Jahre alt ist und die Zusage bereits fünf Jahre lang bestanden hat. Gab der Arbeitgeber die Zusage vor dem 1. Januar 2001, gelten andere Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit. Die Berechnung der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft (Barwert der unverfallbaren Anwartschaft) unterscheidet sich je nach der Form der Leistungszusage und dem gewählten Durchführungsweg.
  • Barwert: Wie hoch das angesparte Kapital ist, das für den Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus einem Betrieb unverfallbar geworden ist, hängt von der Versorgungszulage und dem Durchführungsweg ab. Bei Direktversicherungen oder Pensionskassen als Durchführungsweg ist der Maßstab meist der aktuelle Zeitwert der Versicherung. Das kann bedeuten, daß der so genannte Barwert erheblich niedriger liegt, als die bisherigen Einzahlungen. Das kann auch bei einem Pensionsfonds passieren, denn bei diesem Durchführungsweg sind riskante Geldanlagen erlaubt. zurück
  • Gehaltsumwandlung: Entspricht der Entgeltumwandlung.
  • Kosten senken durch geringere Sozialversicherungsbeiträge: auch: Eichel-Förderung. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit, Bruttolohnbestandteile bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei und bis zum Jahr 2008 auch frei von Sozialversicherungsabgaben in eine Betriebsrente umzuwandeln. Da die Sozialversicherungsabgaben zur Hälfte vom Arbeitgeber aufgebracht werden müssen und daher Teil der hohen Lohnnebenkosten sind, macht sich eine Entgeltumwandlung auch für den Arbeitgeber  bezahlt, indem weniger Sozialversicherungsabgaben für den jeweiligen Mitarbeiter zu zahlen sind.  Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, auf­gerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
  • "Riester Rente": Seit 2002 gibt es erstmals eine Kapital gedeckte und vom Staat geförderte Altersvorsorge. Diese freiwillige Zusatzvorsorge - die sowohl privat als auch über den Arbeitgeber abgeschlossen werden kann - soll die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus von 70 auf 67 Prozent des Nettoeinkommens beziehungsweise von 53 auf etwa 46 Prozent des Bruttoeinkommens bei 45 Beitragsjahren abfedern. Arbeitnehmer können die staatliche Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Auch Beamte, Soldaten und Richter können mit Riester sparen: Sie zählten zwar anfangs nicht zum förderberechtigten Personenkreis, können nun aber wegen der Absenkung ihrer Pensionsansprüche die staatlichen Zuwendungen ebenfalls in Anspruch nehmen. Als Riester-Treppe wird die prozentuale Steigerung des möglichen Maximalbeitrages für Riesterverträge bis zum Jahr 2008 bezeichnet. Seit 2004 können Sparer jährlich maximal 1050 Euro einzahlen, ab 2006 sind es 1575 Euro und ab 2008 dann 2100 Euro. Die Beiträge zu Riesterverträgen können Sparer in ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen - 2004 und 2005 bis zu einem Betrag von 1050 Euro. Dieses Geld muss nicht versteuert werden und kann - wenn die Steuerersparnis die Zulagen übersteigt - zu einer Steuerrückzahlung führen. Die persönliche Steuerersparnis hängt von der Steuerklasse des Sparers ab. 
Wie Sie die volle Zulage kassieren: 
Zeitraum notwendige Sparleistung für volle Zulage
2004 und 2005 2 % der beitragspflichtigen Einnahmen, max. 1050 Euro
2006 und 2007 3 % der beitragspflichtigen Einnahmen, max. 1575 Euro
ab 2008 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen, max. 2100 Euro

Fragen und Antworten zur Riester Rente



Wie viel Zulage erhalte ich?

Alleinstehende erhalten 2006 und 2007 maximal 114 EUR. Ab 2008 154 EUR vom Staat für Ihren Riestervertrag.

Ein Ehepaar mit jeweils einem Riestervertrag pro Partner erhält insgesamt 308 EUR Zulage, pro Kind werden nochmals 185 EUR gezahlt. Insgesamt also 493 EUR pro Jahr. Diese wird als direkter Zuschuss in Ihren Riestervertrag angelegt, so senkt sich Ihren Eigeninvestition deutlich.

Wieviel muss ich einzahlen?

Ab 2008 können Sie bis 4% Ihres Vorjahreseinkommens in einem Riestervertrag investieren. Sie erhalten dann die volle stattliche Förderung.

Erhalte ich für meine Kinder auch eine Zulage?

Ja, hier eine Übersicht:

Jahre

Zulage für Ehepaare, (jeder Partner mit eigenen Riestervertrag)

Zulage für jedes Kindergeldberechtigte Kind

2004 & 2005

152 Euro

92 Euro

2006 & 2007

228 Euro

138 Euro

ab 2008

308 Euro

185 Euro

Wie viel Steuervorteil erhalte ich?

In Jahren 2006 und 2007 waren es insgesamt 1.575 EUR. Ab 2008 erhalten Sie 2.100 EUR Steuerabzugbetrag. Diese können Sie im Rahmen Ihrer Einkommenssteuerklärung als zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen angeben.

Ist die Riester-Rente Harzt IV sicher?

Ja, weder Arbeitsamt noch Sozialamt können auf Ihre Gelder im Riestervertrag zugreifen. Der Grund dafür ist, dass Ihr Geld ja nicht wie in einem Sparplan angespart wird, sondern gleich anderweitig verwendet wird. Durch die Riester regelung erhalten Sie nur den Anspruch, mit Ablauf des Vertrages eine vereinbarte Mindestrente zu erhalten. Insofern ist der Riestervertrag nicht werthaltig. Und wo kein Wert ist, kann bekanntlich auch nichts verpfändet werden.

Wie lange läuft die Versicherung?

Mindestens bis zum 60. Lebensjahr, i.d.R. aber bis zum 65. Lebensjahr.

Kann ich meine Riester-Rente mit anderen Versicherungsprodukten kombinieren?

Ja, das ist problemlos möglich, z.B. mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einem Todesfallschutz.


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  • "Rürup Rente": Vorsorgesparer können seit Anfang 2005 neben der Riester-Rente eine weitere Form der privaten Altersvorsorge nutzen, die vom Staat gefördert wird: die Basis-Rente beziehungsweise nach ihrem Erfinder, dem Wirtschaftsweisen Professor Bert Rürup, auch Rürup-Rente, genannt. Anders als bei der Riester-Rente fördert der Staat das Vorsorgesparen hier nicht mit Zulagen, sondern allein mit Steuervorteilen. Die Beiträge können – neben den Aufwendungen für die gesetzliche Rente – als Sonderausgaben bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Genau wie bei der gesetzlichen Rente greift der Fiskus dafür später in der Auszahl- beziehungsweise Rentenphase zu.
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Durchführungswege:


Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, welchen Durchführungsweg er für die betriebliche Altersversorgung wählt. Er entscheidet, ob das Gehalt der Beschäftigten bei einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung umgewandelt wird. Nur in dem Fall, daß der Betrieb keine Entscheidung trifft, kann der Arbeitnehmer zumindest den Abschluss einer Direktversicherung fordern. Er kann außerdem verlangen, daß die betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung die Voraussetzungen für die Riester-Förderung erfüllt.

Achtung: Lassen Sie sich von unseren Experten beraten - diese Informationen können nicht alle individuellen Gegebenheiten berücksichtigen!
  • Direktversicherung: Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Der Arbeitnehmer ist dann Versicherungsnehmer und zahlt den Beitrag für die Vorsorge - und zwar unabhängig davon, ob er oder der Beschäftigte letztlich die Kosten dafür tragen. Beide Varianten sind möglich: als so genannte arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung. Die Arbeitnehmer haben gegen das Versicherungsunternehmen einen direkten Rechtsanspruch auf die Leistungen. Das ist das sogenannte Bezugsrecht. Umfaßt die Versicherung einen Todesfallschutz, sind im Fall des Todes auch die Hinterbliebenen bezugsberechtigt.
  • Direktzusage: Der Arbeitgeber kann als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung eine Direktzusage wählen. Sie wird gelegentlich auch als Pensionszusage oder als unmittelbare Versorgung bezeichnet. Der Begriff der unmittelbaren Versorgung zeigt, daß der Arbeitgeber bei diesem Durchführungsweg selbst Versorgungsträger ist. Er verspricht dem Arbeitnehmer eine Geldleistung im Alter und gegebenenfalls auch bei Invalidität oder Tod ( biometrische Risiken). Es steht ihm völlig frei, wie er sein Kapital anlegt, um im Versorgungsfall diese Zusage einhalten zu können. Zu seiner Risikobegrenzung hat er auch die Möglichkeit, eine so genannte Rückdeckungsversicherung abzuschließen. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Pensionszusage schriftlich erteilt, kann er in seiner Bilanz zur Finanzierung seiner Zusage Gewinn mindernde Pensionsrückstellungen ausweisen.  zurück
  • biometrische Risiken: Der Begriff biometrische Risiken kommt aus dem Bereich der Lebensversicherung. Hierunter werden individuelle Risiken verstanden, die das Leben und den Lebensunterhalt betreffen. Insbesondere handelt es sich um das nicht zu kalkulierende Risiko des Todesfalls, der Pflegebedürftigkeit, der Berufsunfähigkeit und der so genannten Langlebigkeit.
  • Rückdeckungsversicherung: Eine Rückdeckungsversicherung ist eine vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossene Versicherung, deren Leistung der Arbeitgeber erhält. Hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine Direktzusage erteilt und damit alle biometrischen Risiken allein übernommen, so kann er mit dieser Versicherung im Rücken seine Leistungszusage im Versorgungsfall abdecken. Auch Unterstützungskassen schließen zur Sicherung ihrer Zusagen häufig Rückdeckungsversicherungen ab.
  • Pensionskasse: Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder einer Aktiengesellschaft, die den Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf Leistungen einräumt. Da die Pensionskasse gegen Zahlung von Beiträgen Versorgungsleistungen bietet und das damit verbundene Versicherungsrisiko übernimmt, ist sie ein Versicherungsunternehmen, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht wird. Die Beiträge an die Pensionskasse werden vom Arbeitgeber gezahlt. Aufgebracht werden sie aus dem Gehalt des Arbeitnehmers und ggf. aus Zuschüssen des Arbeitgebers. Die meisten von Pensionskassen angebotenen Tarife unterliegen Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes zur Mischung und Streuung der Vermögensanlagen und der Versicherungsaufsicht, sind also meist „sicherer“ als Pensionsfonds. Früher wurde eine Pensionskasse von einem oder mehreren Arbeitgebern gegründet und stand ausschließlich deren Mitarbeitern offen. Mittlerweile öffnen sich viele dieser Pensionskassen für alle Branchen. Daneben errichten nun auch Versicherungsunternehmensolche Pensionskassen.

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  • Pensionsfonds: Pensionsfonds gibt es seit 2002. Der Pensionsfonds ist eine selbständige Versorgungseinrichtung, die dem Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf Leistungen einräumt. Sie gewährt lebenslange Leistungen in Form von Leibrenten oder Auszahlungsplänen. Pensionsfonds dürfen bis zu 100 % des Kapitals in Aktien anlegen. Dieser Durchführungsweg ist damit in der Anlage freier, aber damit auch „unsicherer“ als Direktversicherungen und Pensionskassen. Erlaubt ist es den Pensionsfonds auch, Tarife anzubieten, die nur den Kapitalerhalt, jedoch keinen Mindestzins garantieren. Beim Pensionsfonds haftet der Arbeitgeber mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge für die Erfüllung der Leistungen. Deshalb muss er sich bei der gesetzlichen Insolvenzsicherung rückversichern (Pensionssicherungsverein), die einspringt, wenn ein Arbeitgeber Betriebsrenten nicht mehr zahlen kann.  zurück
  • Unterstützungskassen: Unterstützungskassen sind einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Sie sind eigenständige Versorgungseinrichtungen, die als Stiftung, GmbH oder - am häufigsten - als eingetragener Verein auftreten. Sie unterliegen nicht der staatlichen Versicherungsaufsicht. Unterstützungskassen werden von einem oder mehreren Arbeitgebern durch Einzahlungen und erwirtschaftete Erträge finanziert. Entscheidet sich der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung für eine Unterstützungskasse, erhält der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf Leistungen gegen die Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse ist lediglich ein „verlängerter Arm“ des Arbeitgebers. Der Betrieb haftet für die Rente des Mitarbeiters. Unterstützungskassen sind in der Wahl ihrer Kapitalanlage frei. Durch die Einzahlungen der Arbeitgeber dürfen aber - bis auf ein Reservepolster - nur laufende Versorgungsleistungen gedeckt werden. So genannte rückgedeckte Unterstützungskassen schließen daher zur Finanzierung von künftigen Verpflichtungen Rückdeckungsversicherungen ab. Reichen die Kassenmittel nicht aus, um die zugesagten Leistungen zu erfüllen, muss der Arbeitgeber einspringen. Er ist daher verpflichtet, Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen ( Insolvenzschutz).
  • Insolvenzschutz: Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Direktzusage, Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds geregelt, hängt sie von der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers ab. Daher ist der Arbeitgeber bei der Wahl dieser Durchführungswege verpflichtet, sich beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gegen eine mögliche Insolvenz abzusichern. Der Arbeitgeber zahlt dafür jährlich einen Beitrag. Der Pensions-Sicherungs-Verein gewährleistet im Insolvenzfall, dass laufende Renten weiter gezahlt und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften übernommen werden ( Unverfallbarkeit).  zurück

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Fragen und Antworten zum Zeitwertkonto

Was ist eigentlich ein Zeit-Wert-Konto?

In Deutschland werden rund 1,5 Milliarden Überstunden erbracht. Um eine Alternative zum Frühruhestand oder zusätzlicher Freizeit zu schaffen, hat der Gesetzgeber das so genannte Flexi-Gesetz erlassen. Hier ist es möglich, über eine Gehaltsumwandlung der Überstunden in Ihren geldlichen Wert ein Guthabenkonto an zu sparen. Hierzu zahlt der Arbeitgeber die Überstunden in Geldform auf ein Konto bei einer Lebensversicherung oder einer Fondsgesellschaft ein. Dazu haben diese Gesellschaften besondere insolvenzgeschützte Produkte entwickelt. Im Grunde ist ein Zeit-Wert-Konto also ein Guthabenkonto bei einer Lebensversicherung oder Fondsgesellschaft, dass nicht mit Ihren Beiträgen, sondern mit Ihren  "Überstunden" bespart wird.

Wie funktioniert das Zeit-Wert-Konto?

Ihr Arbeitgeber wandelt Ihre Überstunden nicht in Freizeit, sondern in Ihren finanziellen Wert um und bespart dafür in Ihrem Auftrag ein spezielles Konto bei einer Lebensversicherungs- oder Fondsgesellschaft. Das Guthaben kann flexibel in Form einer Rente abgerufen werden, wenn Sie z.B. arbeitslos werden oder in den Ruhestand gehen.

Was passiert, wenn ich meinen Job verliere?

Dann können Sie Ihr Guthaben auf Ihrem Zeit-Wert-Konto flexibel abrufen und sind finanziell abgesichert.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber pleite geht?

Das ist kein Problem, denn Ihr Geld liegt insolvenzgeschützt nicht bei Ihrem Arbeitgeber, sondern bei einer Lebensversicherungs- oder Fondsgesellschaft.

Wann kann ich meine Rente abrufen?

Jederzeit, wenn entsprechend Bedarf besteht.

Hat das Zeit-Wert-Konto Steuervorteile, kann ich damit Steuern sparen?

Ja, da die Besparung durch Ihre Überstunden erfolgt, sparen Sie brutto. Ihre Kapitalanlage wird also aus unversteuertem Geld bespart.

Kann ich mein Zeit-Wert-Konto auch in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln?

Ja, eine Umwandlung ist möglich.


Wenn SIE als Arbeitgeber an der Umsetzung eines Zeitwertkontos in Ihrer Firma interessiert sind, dann kontaktieren Sie uns bitte. Unsere Experten setzen sich umgehend mit Ihnen in Verbindung:
E-Mail: axel@goerke-finanz.de oder telefonisch: 05103/497015 oder per Fax: 03212 110 1964

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